Anerkennung der Systemischen Therapie als Richtlinienverfahren
Nach langer Vorbereitungszeit und vielen Anstrengungen ist es gelungen, laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22.11. gilt nun:
Die systemische Therapie wird mit Aufnahme in die Psychotherapie-Richtlinie – zusammen mit der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Therapie und der analytischen Psychotherapie – das vierte Psychotherapieverfahren sein, das im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann.
Wir als istob-Zentrum setzen uns intensiv mit allen Fragen auseinander, die eine systemisch geprägte Psychotherapie-Zukunft gestalten werden. Interessierte, die weitere Infos zu Möglichkeiten einer systemischen Approbationsausbildung suchen, wenden sich gerne an Ute Zander-Schreindorfer und Cordula Meyer-Erben.